Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Januar 2023

§ 1 Allgemeines Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Annahmeerklärungen und Leistungen der Cockpit-Kartarena GmbH.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden (einheitliche Bezeichnung für Vertragspartner, Nutzer der Kartbahn usw.) werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss/Buchung

  1. Unsere Angebote sind bis zur Buchungsbestätigung durch uns freibleibend.
  2. Mit der Buchung erklärt der Kunde verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Buchung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich durch eine Buchungsbestätigung oder durch Bereitstellung der Leistung erklärt werden.
  3. Den Eingang von Buchungen auf elektronischem Wege werden wir in aller Regel unverzüglich bestätigen. Unsere Eingangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar, sondern erst die nachfolgende Buchungsbetätigung.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Wir sind verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Leistungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus unserer Buchungsbestätigung.
  2. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung 4 Monate, so behalten wir uns das Recht vor, Preisänderungen auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
  3. Wir sind berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen.
  4. Preise für die Nutzung der Kartbahn und die damit in Zusammenhang stehenden Leistungen sind vor Antritt der Fahrt durch unsere Kunden fällig.
  5. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Cockpit-Kartarena GmbH aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

§ 4 Stornierung durch den Kunden/Nichtinanspruchnahme der Leistungen

  1. Für alle zustande gekommenen Buchungen über die Nutzung unserer Kartbahn und damit verbundener Leistungen gewähren wir unseren Kunden grundsätzlich eine Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeit. Der Zeitpunkt der Stornierung bestimmt dabei den Anspruch der Cockpit-Kartarena GmbH auf eine angemessene Vergütung; ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten. Es gelten folgende Stornierungsgebühren:
    • bis 3 Tage vor Leistungsbeginn kostenfrei
    • bis 2 Tage vor Leistungsbeginn 25 % des Leistungspreises (Mindestbelegung)
    • bis 1 Tage vor Leistungsbeginn 50 % des Leistungspreises (Mindestbelegung)
    • am Tag des Leistungsbeginns oder bei Nichtinanspruchnahme 100 % des Leistungspreises (Mindestbelegung)
  2. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, uns der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten
  3. Umbuchungen und/oder Stornierungen haben in Textform zu erfolgen und sind an folgende Email-Adresse zu richten: info@cockpit-kartarena.de

§ 5 Rücktritt durch Cockpit-Kartarena GmbH

  1. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das gilt auch für den Fall, dass eine vereinbarte oder gemäß obigem § 3 Abs. 3 von uns verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird.
  2. Ferner behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls
    1. höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht zu vertretende Hinderungsgründe (z.B. Brand, Streik) die Erfüllung des Vertrages unzumutbar machen, soweit die Umstände zum Leistungszeitpunkt noch andauern. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich über das Leistungshindernis informiert und seine bereits erbrachten Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.
    2. wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Cockpit-Kartarena GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies unserem Herrschafts- bzw. Operationsbereich zurechnen ist.
  3. Dem Kunden stehen aufgrund des Rücktritts keinerlei Schadensersatzansprüche zu. Erfolgt der Rücktritt der Cockpit-Kartarena GmbH aus unter die Fallgruppe im b) fallenden Gründen oder wegen Nichtleistung der Zahlungsverpflichtung durch den Kunden, so steht uns ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu

§ 6 Gefahrübergang

  1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Käufer über.
  2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
  3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist

§ 7 Gewährleistung

  1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neubestellung.
  2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewährten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher ist.
  3. Sofern die Erfüllung ernsthaft und endgültig fehlschlägt oder wir die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzen der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) im Rahmen der Haftungsbeschränkung (s. § 8) statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Vertragspartner jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Unternehmen müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 3 Arbeitstagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.
  5. Sofern wir die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, für Verbraucher zwei Jahre, ab Ablieferung der Ware.
  7. Bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung für Unternehmer ausgeschlossen. Für Verbraucher verjähren die Gewährleistungsansprüche für gebrauchte Sachen nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen.
  2. Gegenüber Unternehmen haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem uns zurechenbarem Verlust des Lebens des Auftraggebers.

§ 9 Zusatzbedingungen für die Nutzung der Kartbahnen

  1. Die Benutzung der Karts, das Betreten des Geländes und der Anlage, der Aufenthalt sowie die Teilnahme an allen Aktivitäten geschehen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
  2. Bei der Nutzung der Kartbahnen ist den Anweisungen des Personals ausnahmslos Folge zu leisten.
  3. Die Benutzung der Karts ist nur Personen gestattet, die an keinerlei körperlichen Gebrechen leiden, die nicht unter Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss stehen und nicht zu einer gesundheitlichen Risikogruppe gehören (z. B. Bluthochdruck, Herzerkrankungen). Auf die besondere Gefährdung der zu diesen Risikogruppen gehörenden Personen wird hingewiesen. Personen, die trotz des Verbotes in alkoholisiertem Zustand das Kart benutzen, werden ausgeschlossen; das Ticket verfällt entschädigungslos. Die Benutzer erklären sich mit einer Alkoholkontrolle einverstanden.
  4. Für Schäden, die durch eigenes Verschulden des Benutzers, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung oder dadurch entstehen, dass den Anweisungen unseres Personals nicht Folge geleistet wird, übernimmt der Benutzer die uneingeschränkte Haftung. Der Nutzer bestätigt für etwaige von ihm verursachte Schäden eine Haft-pflichtversicherung zu haben.
  5. Wir übernehmen keine Haftung für solche Schäden aus dem Betrieb des angemieteten Karts, die durch den Betreiber anderer Karts, deren Fahrer oder Benutzer anderer Karts verursacht werden.
  6. Für Schäden, die durch uns oder unsere Mitarbeiter schuldhaft verursacht werden, haften wir nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  7. Die Abgabe einer Haftungserklärung ist Voraussetzung für die Nutzung der Kartbahnen. Diese Haftungserklärung wird ausdrücklich anerkannt und als bekannt vorausgesetzt.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde einen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wo wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
Sondervereinbarungen/ Abweichungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart und ausdrücklich von uns genehmigt wurden. Dem einfachen Hinweis auf einen Zusatz widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
Bitte beachten Sie die obligatorische Haftungserklärung zur Nutzung der Cockpit-Kartarena.

 

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